Grundlagen

Umsetzung Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz

Seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet das Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz (LkSG) Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, menschenrechtliche und umweltbezogene Risi­ken im eigenen Geschäftsbereich und in den Lieferketten zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Zur Erfüllung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten richten wir in Übereinstimmung mit dem LkSG ein angemessenes und wirksames Risikomanagement ein, das wir schrittweise in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen verankern. Neben der Festlegung von Verantwortlichkeiten für die effektive Umsetzung und Überwachung des LkSG lag unser Fokus im ersten Halbjahr 2023 auf der Durchführung einer systematischen Risikoanalyse, dem Herzstück unseres Risikomanagements. Hierbei identifizieren wir sowohl in unserem eigenen Geschäftsbereich als auch ergänzend entlang unserer Lieferketten die Risiken unseres unternehmerischen Handelns für Mensch und Umwelt mit dem Ziel, diese Risiken zu verhindern, zu minimieren oder zu beenden. Zur Erreichung dieses Ziels haben wir bereits begonnen, bestehende Präventionsmaßnahmen weiterzuentwickeln und neue Maßnahmen umzusetzen. Bspw. überarbeiten wir unsere Codes of Conduct, passen sie an die Anforderungen des LkSG an und führen Sensibilisierungsmaßnahmen im ­Einkauf durch.

Seit dem 1. Januar 2023 ist unser bestehendes Hinweismanagementsystem für alle LkSG-Themen zugänglich und ermöglicht es, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf entsprechende Pflichtverletzungen hinzuweisen.

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